AGB / Lizenzbedingungen für ViProve
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ViProve, Inhaber Arnd Hekermans (nachfolgend „ViProve“).
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der ViProve, Inhaber Arnd Hekermans, nachfolgend „ViProve“ genannt, im Bereich Safety-Architektur, Softwareentwicklung und Sensorintegration. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§2 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot / Statement of Work (SoW). ViProve erbringt Leistungen in den Bereichen:
- Safety-Konzeption (TSK, FMEA, SIL-Bewertung)
- Softwareentwicklung (C++, ROS2, Python)
- Sensorintegration (Radar, ToF, LiDAR)
- Proof-of-Concept-Erstellung
§3 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Schutzrechte an von ViProve erstellter Software, Dokumentation, Architekturkonzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben ausschließlich bei ViProve.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf den im SoW definierten Verwendungszweck.
(3) Eine Weitergabe des Quellcodes an Dritte (einschließlich Endkunden des Auftraggebers) ist nicht gestattet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(4) Bei Vertragsende oder Kündigung erlischt das Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kopien der Software zu löschen und dies schriftlich zu bestätigen.
(5) ViProve behält sich das Recht vor, die entwickelten Komponenten und Methoden in anderen Projekten weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers betroffen sind.
§4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der im SoW vereinbarte Festpreis oder Tagessatz.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet.
(4) Bei Projekten mit einer Laufzeit > 4 Wochen ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung fällig.
§5 Haftung
(1) ViProve haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet ViProve nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) ViProve erbringt keine zertifizierungsreifen Sicherheitsnachweise im Sinne der IEC 61508 / ISO 13849, sofern nicht ausdrücklich als solche beauftragt. Die Verantwortung für die finale Zertifizierung liegt beim Auftraggeber oder einem akkreditierten Prüfinstitut.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
§6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsende geheim zu halten.
§7 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
§8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Stuttgart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.